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Für Vechtel und Ohrte – Neue Satzungen machen Bauen in Außenbereichen von Bippen möglich

2. März 2023

NOZ: Von Liesel Hoevermann | 28.02.2023, 14:53 Uhr

Für den Bippener Ortsteil Vechtel gibt es jetzt endlich eine Außenbereichssatzung, die Bauvorhaben von neuen Wohnhäusern ermöglicht. Dies ist in einem nächsten Planungsprozess auch für den Ortsteil Ohrte vorgesehen.

Zur Gemeinde Bippen gehören Ortsteile wie Vechtel oder Ohrte, die etliche Kilometer vom eigentlichen Gemeindezentrum entfernt sind. Diese Ortsteile oder Bauernschaften sind seit Jahrhunderten gewachsene Gemeinschaften. Die Ausweisung von Neubaugebieten ist hier nicht möglich wie es etwa im Neubaugebiet Bippen Nord-West der Fall ist.

Dennoch gibt es auch in den einzelnen Ortsteilen Interesse am Neubau von Wohnhäusern, vorrangig durch junge Familien aus diesen Ortsteilen. Damit hier gebaut werden kann, sind Außenbereichssatzungen erforderlich.

Planungen für Vechtel begannen 2021

Dadurch soll die „historisch gewachsene, lokale soziale Gemeinschaft zukunfts- und lebensfähig erhalten“ werden, heißt es dazu in der Begründung zur Außenbereichssatzung Vechtel. Diese wurde jetzt vom Bippener Rat einstimmig beschlossen. Ein langer Prozess ist dem voraus gegangen, der mit der Planungsabsicht durch die Ratsmitglieder bereits im Juli 2021 begann.

Das Planungsbüro Dehling und Twisselmann aus Osnabrück hat die Planungen durchgeführt, die Beteiligung von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit sind erfolgt. Das Gebiet der Außenbereichssatzung umfasst 7,2 Hektar im westlichen Ortsteil Vechtel nördlich der Fürstenauer Straße (B402) und unmittelbar beidseitig der Dorfstraße (K152).

Tolsdorf: Außenbereiche sind keine Naturreservate

Bürgermeister Helmut Tolsdorf betonte in der Ratssitzung deutlich, dass die Lebendigkeit in den Außenbereichen durch neubauliche Entwicklung erhalten bleiben müsse, das stärke auch das Vereinsleben und die grundsätzliche Lebensqualität. Bei aller Rücksicht auf notwendige Klima- und Naturschutzbelange seien Außenbereiche keine Naturreservate, wie es die vielen Eingaben durch Landkreisbehörden während der Planung vermuten ließen.

Ratsmitglieder betonten ergänzend, dass der Landkreis Wasser, Strom und Nahrungsmittel aus den ländlichen Regionen beziehe, da sei die abschlägige Haltung gegenüber den dort lebenden Menschen und ihren Bedürfnissen eher befremdlich.

Auch Ohrte soll eine Außenbereichsatzung bekommen

Die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Ortsteil Ohrte stand gleichfalls auf der Tagesordnung der Ratssitzung. Auch für dieses Vorhaben war der Beschluss einstimmig. Die Planungen für das rund 7,6 Hektar große Gebiet entlang der Fangstraße in Ohrte werden gleichfalls in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Dehling und Twisselmann erfolgen. Unter anderem werden dabei Gutachten zu Geruchsemissionen und Verkehrslärm sowie ein Lärmgutachten für den Schießstand des Ohrter Schützenvereins eingeholt werden müssen.

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