Mittelfristige Finanzplanung der Samtgemeinde Fürstenau

5. Mai 2023

Die Samtgemeinde Fürstenau plant in den nächsten Jahren die Umsetzung vieler Bauprojekte, die in der mittelfristigen Finanzplanung des aktuellen Haushalts 2023 noch nicht aufgeführt sind. Die Bauprojekte ergeben sich aus den zusätzlichen Pflichtaufgaben wie Ausbau Ganztag an den Grundschulen, KiTa- und Krippenentwicklung und die Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplan. Der Neubau des Feuerwehrhauses in Fürstenau hat hier Priorität.

Ergänzend zum unveränderten Haushaltsentwurf haben wir auf Antrag der CDU-Fraktion einen Beschluss zur „Mittelfristigen Finanzplanung der Samtgemeinde Fürstenau“ gefasst. Eine erste Kostenermittlung könnte zu zusätzlichen investiven Kosten in den Jahren 2024 bis 2027 von rd. 30 Mio. € führen. Bei den zugrunde gelegten Projektkosten und den Umsetzungszeiträumen handelt es sich um sehr grobe Schätzungen, da Dauer und Kosten von vielen Faktoren abhängig sind, die zum heutigen Zeitpunkt noch nicht ersichtlich sind. Die Möglichkeit Fördermittel für einzelne Projekte zu generieren sind auch noch nicht intensiv geprüft und berücksichtigt worden. Daher muss bei jeder investiven Baumaßnahme die mittelfristige Finanzplanung und der sich abzeichnende Verschuldungsstand berücksichtigt werden. Das Ziel von Politik und Verwaltung muss es sein, so zu planen und zu bauen, dass die finanzielle Handlungsfähigkeit der Samtgemeinde weiterhin gewährleistet bleibt.

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